Operative Aufgaben
der fibeg
Mitarbeiter/-innen und Veranlagungsmanager
Wer in der fibeg arbeitet, weist erstklassige Qualifikationen auf. Das trifft auch auf die Partner in der Veranlagung – insbesondere die nationalen und internationalen Assetmanager – zu: Sie verfügen durchwegs über herausragende Erfahrungen im Portfoliomanagement und über angemessene technische Ressourcen im Risikomanagement.
Die strategischen Veranlagungsziele festlegen
Die fibeg stimmt die Anlagestrategie mit einem weltweit renommierten Investmentberater ab, legt sie dem Beirat und nach dessen Empfehlung dem Aufsichtsrat vor. In Tages-, Wochen- und Monatsberichten sowie in regelmäßigen Risikoberichten und Szenarioanalysen entwickelt die fibeg das Fundament für eine langfristig erfolgreiche Veranlagung.
Die Einhaltung der Veranlagungsrichtlinien gewährleisten
Die Veranlagungsrichtlinien des Landes zielen auf eine Begrenzung des Veranlagungsrisikos ab. Sie legen fest, in welchen Anlageklassen und innerhalb welcher Grenzen veranlagt werden darf. Die fibeg prüft fortwährend, dass diese Vorgaben in der eigenen Arbeit und in der Arbeit der Partner eingehalten werden.
Ergebnisse kommunizieren
Einmal jährlich legt die fibeg dem NÖ Landtag den Bericht über das Ergebnis der Veranlagung mit angeschlossenem Prüfbericht eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers vor.
Wer in der fibeg arbeitet, weist erstklassige Qualifikationen auf. Das trifft auch auf die Partner in der Veranlagung – insbesondere die nationalen und internationalen Assetmanager – zu: Sie verfügen durchwegs über herausragende Erfahrungen im Portfoliomanagement und über angemessene technische Ressourcen im Risikomanagement.
Die strategischen Veranlagungsziele festlegen
Die fibeg stimmt die Anlagestrategie mit einem weltweit renommierten Investmentberater ab, legt sie dem Beirat und nach dessen Empfehlung dem Aufsichtsrat vor. In Tages-, Wochen- und Monatsberichten sowie in regelmäßigen Risikoberichten und Szenarioanalysen entwickelt die fibeg das Fundament für eine langfristig erfolgreiche Veranlagung.
Die Einhaltung der Veranlagungsrichtlinien gewährleisten
Die Veranlagungsrichtlinien des Landes zielen auf eine Begrenzung des Veranlagungsrisikos ab. Sie legen fest, in welchen Anlageklassen und innerhalb welcher Grenzen veranlagt werden darf. Die fibeg prüft fortwährend, dass diese Vorgaben in der eigenen Arbeit und in der Arbeit der Partner eingehalten werden.
Ergebnisse kommunizieren
Einmal jährlich legt die fibeg dem NÖ Landtag den Bericht über das Ergebnis der Veranlagung mit angeschlossenem Prüfbericht eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers vor.